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Ausbildnerprüfung

In einem Lehrbetrieb muss mindestens eine Person die Ausbilderqualifikation nachweisen. Ausbilder müssen einerseits fachlich qualifiziert sein und andererseits entweder einen Ausbilderkurs mit Fachgespräch absoviert oder eine Ausbilderprüfung abgelegt haben. Unternehmen und Ausbilder die erstmalig Lehrlinge einstellen, können innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Beginn des Lehrvertrags die Ausbilderqualifikation nachholen. Sollte die Qualifikation nicht innerhalb der Frist nachgewiesen werden, dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge die Ausbildung weitermachen, neue Lehrlinge dürfen nicht mehr aufgenommen werden..

WIFI und BFI bieten entsprechende Kurse an:
Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich (WIFI)
Berufsförderungsinstitut (BFI)

Jeder Lehrbetrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling sämtliche im Berufsbild angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Ist dies nicht in vollem Umfang möglich, so kann der Lehrling ergänzend in einem anderen hiefür geeignetem Betrieb oder einer anderen hiefür geeigneten Einrichtung ausgebildet werden. Sollen in einem Betrieb erstmalig Lehrlinge ausgebildet werden, hat der Lehrberechtigte lediglich bei der Lehrlingsstelle die Erlassung eines Bescheides zu beantragen, in dem das Vorliegen der angeführten Voraussetzungen festgestellt wird (Feststellungsbescheid).